Dr. Lingenberg Rechtsanwalt
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Versicherungsrecht

Im Bereich des Versicherungsrechts beraten wir überwiegend Verbraucher / Versicherungsnehmer. Dabei geht es in den häufigsten Fällen um die Abwehr unberechtigter bzw. um die Geltendmachung berechtigter versicherungsvertraglicher Ansprüche gegen die Versicherer. Diese beziehen sich in aller Regel auf Versicherungsverträge aus allen Versicherungszweigen:

  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Feuerversicherung
  • Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Haftungs- und Berufshaftungsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Krankenversicherung
  • Transportversicherung
  • Prüfung von Versicherungsbedingungen

 

Die Standardprobleme des Versicherungsrechts sind überwiegend und beispielhaft:

  • Anzeigepflichtverletzungen (§§ 16 ff. VVG)
  • Unterversicherung
  • Nicht rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie
  • Nichtbeachtung von Anzeigeobliegenheiten durch den Versicherungsnehmer, welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorwurf schuldhafter vorsätzlicher Verursachung
  • Schwere des Verschuldens als Maßstab für Anpassung bzw. Kürzung der Versicherungsleistung
  • Ausschlüsse bzw. Ausklammerungen und Rechtswirksamkeit derartiger Klauseln
  • Vertragsschluss durch Vertreter bzw. Agenten

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Von unserem Standort in Düsseldorf aus beraten und vertreten wir Klienten in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW). Angefangen im Köln-Bonner Raum und Leverkusen über das Bergische Land mit seinem Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen und die Städte Mettmann und Velbert bis in das Ruhrgebiet um Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum, Herne und Dortmund.

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