Im Bereich des Versicherungsrechts beraten wir überwiegend Verbraucher / Versicherungsnehmer. Dabei geht es in den häufigsten Fällen um die Abwehr unberechtigter bzw. um die Geltendmachung
berechtigter versicherungsvertraglicher Ansprüche gegen die Versicherer. Diese beziehen sich in aller Regel auf Versicherungsverträge aus allen Versicherungszweigen:
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Kaskoversicherung
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Feuerversicherung
- Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Haftungs- und Berufshaftungsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenversicherung
- Transportversicherung
- Prüfung von Versicherungsbedingungen
Die Standardprobleme des Versicherungsrechts sind überwiegend und beispielhaft:
- Anzeigepflichtverletzungen (§§ 16 ff. VVG)
- Unterversicherung
- Nicht rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie
- Nichtbeachtung von Anzeigeobliegenheiten durch den Versicherungsnehmer, welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können
- Grobe Fahrlässigkeit und Vorwurf schuldhafter vorsätzlicher Verursachung
- Schwere des Verschuldens als Maßstab für Anpassung bzw. Kürzung der Versicherungsleistung
- Ausschlüsse bzw. Ausklammerungen und Rechtswirksamkeit derartiger Klauseln
- Vertragsschluss durch Vertreter bzw. Agenten