Dr. Lingenberg Rechtsanwalt
Dr. LingenbergRechtsanwalt

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen Belangen des individuellen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Ergänzt wird unser Spektrum mit kollektiv-rechtlichen Themen, wie Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsgesetz), Tarifverträgen und mitbestimmungsrelevanten Massnahmen, Betriebsübergängen nach § 613 a BGB sowie Umstrukturierungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.

 

Im Arbeitsrecht sind wir überwiegend für Arbeitnehmer, aber ebenso für Unternehmen und Freiberufler in unterschiedlichen Branchen mit den verschiedensten Berufsbildern tätig. Wir erstellen Verträge und betreuen unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Kündigungsschutzsachen, bei Abmahnungen, bei Ansprüchen auf Teilzeitarbeit sowie bei Vertragsabschlüssen etc.

Bei der einvernehmlichen Beendigung von Anstellungsverträgen und Abfindungsverhandlungen begleiten wir unsere Mandanten mit dem Ziel einer sach- und interessengerechten Gestaltung der Abfindungsvereinbarung unter Berücksichtigung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte. Dies gilt gleichermaßen für Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG und Geschäftsführer. In den folgenden exemplarischen Spezialgebieten des Arbeitsrechtes sind wir für Sie tätig:

  • Kündigungsschutz / Aufhebungsvertrag
  • Abfindungsvereinbarungen
  • Abmahnung
  • Zeugnis
  • Mobbing
  • Gehaltsklagen
  • Probezeit / Befristung
  • Anspruch auf Entfristung (Entfristungsklagen)
  • Kettenarbeitsverträge
  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
  • Anspruch auf Pflegezeit nach Pflegezeitgesetz
  • Weihnachtsgeld / Urlaub
  • Interessenausgleich und Sozialpläne
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafen
  • Beratung von Betriebsräten und Mitbestimmungsorganen
  • Tarifvertragliche Prüfungen und Besonderheiten

Entschädigung für Lohndiskriminierung

Wer­den ta­rif­li­che Über­stun­den­zu­schläge nur bei Über­schrei­ten der Voll­zeit­ar­beits­zeit ge­zahlt, und sind Teil­zeit­kräfte über­wie­gend weib­lich, liegt ei­ne entschädi­gungs­pflich­ti­ge Lohn­dis­kri­mi­nie­rung vor: Bun­des­ar­beits­ge­richt,  Ur­tei­le vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20 und 8 AZR 372/20.

Aktuell

Download

Hauptsitz unserer Kanzlei

Kaiserswerther Str. 135 / Ground Floor

SPACES Business Center

40474 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 41 74 36 310

Fax:      (02 11) 41 74 36 319

Email-Kontakt

Unsere Rechtsgebiete

Hier sind wir u.a. für Sie tätig

Von unserem Standort in Düsseldorf aus beraten und vertreten wir Klienten in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW). Angefangen im Köln-Bonner Raum und Leverkusen über das Bergische Land mit seinem Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen und die Städte Mettmann und Velbert bis in das Ruhrgebiet um Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bochum, Herne und Dortmund.

Druckversion | Sitemap
© Dr. Lingenberg Rechtsanwälte