Wir beraten Sie in allen Belangen des individuellen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Ergänzt wird unser Spektrum mit kollektiv-rechtlichen Themen, wie Betriebsvereinbarungen (Betriebsverfassungsgesetz), Tarifverträgen und mitbestimmungsrelevanten Massnahmen, Betriebsübergängen nach § 613 a BGB sowie Umstrukturierungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Im Arbeitsrecht sind wir überwiegend für Arbeitnehmer, aber ebenso für Unternehmen und Freiberufler in unterschiedlichen Branchen mit den verschiedensten Berufsbildern tätig. Wir erstellen Verträge und betreuen unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Kündigungsschutzsachen, bei Abmahnungen, bei Ansprüchen auf Teilzeitarbeit sowie bei Vertragsabschlüssen etc.
Bei der einvernehmlichen Beendigung von Anstellungsverträgen und Abfindungsverhandlungen begleiten wir unsere Mandanten mit dem Ziel einer sach- und interessengerechten Gestaltung der Abfindungsvereinbarung unter Berücksichtigung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte. Dies gilt gleichermaßen für Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG und Geschäftsführer. In den folgenden exemplarischen Spezialgebieten des Arbeitsrechtes sind wir für Sie tätig:
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.