Im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir private und gewerbliche Mandanten sowie Versicherungen in den Bereichen Verkehrsunfallabwicklung. Dabei geht es
insbesondere um die Berücksichtigung angemessener Schmerzensgeldansprüche sowie Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob der Verkehrsunfall ohne Reparatur abgewickelt, eine Reparatur trotz Totalschaden durchgeführt oder ein Ersatzfahrzeug beschafft werden soll. Ist es ratsam,
Nutzungsausfall geltend zu machen oder einen Leihwagen in Anspruch zu nehmen? Welche Möglichkeiten bestehen im Hinblick auf den Ersatz der Mehrwertsteuer?
In Verkehrsstrafsachen sowie in Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldangelegenheiten betreuen wir unsere Mandanten unter anderem bei Fahrverbot, Führerscheinentzug und "Flensburger" Punkten.
Die nachstehenden Rechtsgebiete sind nur eine beispielhafte Auswahl aus dem komplexen Gebiet des Verkehrsrechtes, in denen Sie durch unsere Kanzlei Rechtsberatung erhalten und in denen wir Sie bei der Prozessführung begleiten: