Das Mietrecht zählt zu den komplexesten und ständigen Neuerungen unterliegenden Rechtsgebieten. Nahezu jeder kommt im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit dieser
Rechtsmaterie in Berührung.
Wir stehen deshalb in allen mietvertraglichen Angelegenheiten zur Verfügung. Wir bearbeiten Problemstellungen im Bereich Schönheitsreparaturen, Kautionszahlung, Kündigung und Räumung sowie
Mietminderung, Betriebskostenabrechnungen etc. Bei den exemplarisch genannten speziellen Teilgebieten des Mietrechts vertreten wir Ihre Interessen:
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.